Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, auch psychische Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Vor allem Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) sind dabei überfordert und wissen nicht, wie vorzugehen ist:
Zielgruppe:
KMU-Unternehmer, KMU-Abteilungsleiter
■ Wie lassen sich psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen?
■ Welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber treffen?
■ Welche gesetzlichen Vorgaben sind zu erfüllen?
■ Wie kann die Dokumentationspflicht rechtssicher erfolgen?
Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention (DGUV-Vorschrift 1)“ verpflichten den Arbeitgeber, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Diese Grundpflicht kann der Arbeitgeber selbstverständlich seinen leitenden Mitarbeitern übertragen. Doch welche Pflichten und welche Aufgaben haben Unternehmer und betriebliche Führungskräfte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz? Welche Instrumente stehen den Verantwortlichen zur Verfügung, um Ihrer Verantwortung gerecht zu werden? Die unzureichende Wahrnehmung der Führungsverantwortung kann nämlich bei Arbeitsunfällen ein Straftatbestand sein, der entsprechende straf- und zivilrechtliche Folgen haben kann.
Die Teilnehmer des Seminars „Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ erfahren, ausgehend
von den rechtlichen Grundlagen, was es konkret bedeutet, Führungsverantwortung hinsichtlich der Sicherheit der Beschäftigten zu übernehmen.
Inhalte der Veranstaltung sind unter anderem
■ Rechtsgrundlagen im
Arbeitsschutz
■ Verantwortung und Haftung der
Führungskräfte
■ Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung – die
wichtigsten Instrumente
Psychologische Aspekte:
■ Warum nehmen Mitarbeiter Gefahren oft nicht
wahr?
■ Wie bilden Beschäftigte (gute und schlechte)
Gewohnheiten aus?
■ Wie kann die Führungskraft Mitarbeiter
motivieren?
Gesund und sicher arbeiten im Büro – Hier ist die Führungskraft gefordert
„In den letzten 50 Jahren ist der Anteil der Beschäftigten in Büros in Deutschland von etwa 10 % auf knapp 50 % angestiegen. Prognosen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge wird dieser Anteil in den nächsten Jahren noch weiter deutlich anwachsen (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA)“. Zwar ist die Tätigkeit im herkömmlichen Büro im Vergleich zu körperlich stark belastenden Berufen mit geringeren Risiken für die Gesundheit verbunden, allerdings zeigen sich neben den klassischen Leiden, wie beispielsweise Muskel-Skelett-Erkrankungen und Augenbeschwerden, zunehmend psychische Beanspruchungen und Belastungen sowie daraus resultierende Krankheiten.
Die Bildschirmarbeitsverordnung verlangt daher vom
Arbeitgeber, dass er bei Bildschirmarbeitsplätzen die Gefährdung des Sehvermögens, körperliche Probleme und psychischen Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen hat.
Die Teilnehmer der Veranstaltung erhalten unter anderem Informationen über
■ Anforderungen an den modernen
Büro-/Bildschirmarbeitsplatz
■ Arbeitsmedizinische und ergonomische Aspekte der
Bürotätigkeit
■ Unfallgefahren im Büro- und
Verwaltungsbereich
■ Führungsverantwortung für
Beschäftigte
Der Arbeitsschutzausschuss
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten muss der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden. Der ASA hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten; dazu kommt er mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Die Betriebe sehen sich dabei oftmals mit Fragen konfrontiert:
■ Wie läuft die Organisation des Arbeitsschutzausschusses
ab?
■ (Geschäftsordnung, Einladung, Sitzungsintervalle, Protokoll)
■ Wie sieht die personelle Zusammensetzung aus: wer
sitzt alles im ASA?
■ Wer führt den ASA? Warum ist ein Moderator
sinnvoll?
■ Welche Aufgaben haben die
ASA-Mitglieder?
■ Welchen Nutzen bringt der ASA (für
unterschiedliche Funktionsträger, für unterschiedliche Betriebsgrößen)?
Zielgruppe:
Unternehmer, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte, Betriebsräte
Mit Sicherheit mehr Gewinn – Der Zusammenhang von Arbeitsschutz und Unternehmenserfolg
„Arbeitsschutz ist teuer und lohnt sich nicht!“ – eine oft gehörte Falschaussage, die auch durch Wiederholung nicht wahr wird. Das Gegenteil ist der Fall. Sowohl unter volkswirtschaftlichen als auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten lässt sich feststellen: Investitionen in den Arbeitsschutz rentieren sich. Das bedeutet: Unternehmen tun gut daran, Arbeitsschutzmaßnahmen nicht nur aufgrund rechtlicher Vorschriften und wegen ihrer sozialen Verantwortung durchzuführen, sondern auch aus betriebswirtschaftlichem Interesse.
■ Welche Kosten- und Nutzenarten des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind zu unterscheiden?
■ Humankapital in Zeiten des Fachkräftemangels
■ Wie lässt sich der Präventionserfolg berechnen?
■ Ziel und Vorgehensweise bei der Präventionsbilanzierung
Zielgruppe:
Unternehmer, Personalleiter, betriebliche Führungskräfte, Betriebsräte
Der Betriebsrat: Mitwirkungspflichten und –rechte im Arbeitsschutz
In vielen Bereichen des Arbeitslebens hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Auch beim Arbeits- und Gesundheitsschutz hat die Personalvertretung Mitwirkungspflichten und Mitwirkungsrechte. Aber erst wenn der Betriebsrat weiß, welche Aufgaben und Pflichte er hinsichtlich des Arbeitsschutzes hat, kann er seine Rechte richtig wahrnehmen. Indem der Betriebsrat für den Schutz der Beschäftigten sorgt, hilft er auch dem Arbeitgeber, seiner Verantwortung gerecht zu werden.
Zielgruppe:
Betriebsräte
■ Welche Rechtsvorschriften regeln den Beitrag des
Betriebsrats zur Arbeitssicherheit?
■ Was sind die Aufgaben des Betriebsrats beim
Arbeitsschutz?
■ Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam für
Arbeitsschutz – eine win-win-Situation
■ Wie lassen sich mögliche Interessensgegensätze
ausräumen?
Arbeitsschutzmanagement
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen; er trägt die umfassende Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten. Diese Arbeitgeberpflicht, Sicherheit und Gesundheitsschutz gezielt zu planen, zu organisieren und im Unternehmen zu integrieren, lässt sich am besten mit einem Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) realisieren. Ein AMS als Teil der Unternehmensführung hat die Aufgabe, dem Arbeitgeber und seinem Management die Führung des Unternehmens hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zu ermöglichen.
■ Ziele, Aufgaben und Elemente eines
Arbeitsschutz-Managementsystems (AMS)
■ Funktionsweise eine AMS – Plan, Do, Check, Act
(PDCA)
■ Überblick über verschiedene
Arbeitsschutz-Managementsysteme
■ AMS als Teil eines integrierten
Managementsystems
Zielgruppe:
Arbeitgeber, betriebliche Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte, Qualitätsmanagement-Beauftragte