Steuerliche Vorteile

 

Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei (siehe § 3 EStG Nr. 34). Voraussetzung hierfür sind, dass die Maßnahmen den Anforderungen nach §§ 20 und 20a SGB V genügen.

 

 

 

 

Der Leitfaden Prävention vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung präzisiert, welche Leistungen diese Anforderungen erfüllen. Vor allem im Bereich der „Gesundheitsgerechten Führung“ hält gesund-und-sicher-im-Betrieb passende Angebote bereit.